Herzlich willkommen beim Nationalen Arbeitsrat. 

Unsere Institution möchte Ihnen eine Übersicht bezüglich unserer Zusammensetzung, Befugnisse und Arbeitsweise verschaffen.

Der Nationale Arbeitsrat ist traditionsgemä
ß zusammen mit dem Zentralen Handelsrat unter dem Namen Haus der belgischen Sozialpartner geführt.

Er befindet sich im Herzen Brüssels und in der Nähe der europäischen Institutionen.

Der NAR ist durch ein Gesetz vom 29. Mai 1952 eingesetzt worden.

Somit findet er Anschluß an verschiedene Organismen, wovon die ältesten aus dem Ende des 19. Jahrhunderts herrühren, und zwar die Arbeitskommission gegründet 1886, die Räte der Industrie und der Arbeit zusammengestellt 1887, der oberste Arbeitsrat datierend aus dem Jahrgang 1892 und der oberste Rat der Arbeit und Sozialfürsorge etabliert im Jahre 1935.

Nach dem zweiten Weltkrieg, wurde den Stellvertretern der Handels-und Sozialwelt eine wichtige Stellung zugeteilt; diese Bewegung veranschaulicht sich durch die Einsetzung des Zentralen Handelsrates im Jahre 1948, Nachfolger des Paritätischen Allgemeinen Rates bestehend seit Ende 1944, und des Nationalen Arbeitsrates 1952.

Der NAR zählt ordentliche Mitglieder und Stellvertreter, ebenso assoziierte Mitglieder.

Der Vorsitz ist gesichert durch Herrn Paul WINDEY.

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Zusammensetzung   Retour

Der NAR zählt 24 ordentliche Mitglieder und 24 Stellvertreter. Sie werden anhand eines königlichen Erlasses ernannt und dies für eine Dauer von 4 Jahren; die Mandate sind erneuerbar.

Die Sitze sind gleichermaßen zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden verteilt.

Nur die ordentlichen Mitglieder besitzen eine entscheidende Stimme.

Für die Arbeitnehmerverbände, sind die Sitze folgendermaßen zugeteilt:

FGTB/ABVV

Herr DE LEEUW RUDY
Frau DEMELENNE ANNE
Frau DELMEE MYRIAM
Frau DUROI HILDE
Frau VANMOERKERKE  CELIEN
Herr CUE ALVAREZ NICANOR

CSC/ACV

Frau DEBRULLE ANDREE
Herr LIAKOS PAUL
Herr LEEMANS MARC
Herr COUMONT RAYMOND
Herr WYCKMANS FERDINAND
Frau VAN LAER ANN (assoziiertes Mitglied)

CGSLB/ACLVB

Herr NOEL BERNARD

Für die Arbeitgeberverbände, sind die Sitze folgendermaßen zugeteilt:

FEB/VBO

Herr TIMMERMANS PIETER
Frau ROSMAN SOPHIE
Herr VAN DAMME IVO
Herr DOUTREPONT EMMANUEL
Herr VANHAVERBEKE STEPHAN
Herr DEMARREE SERGE
Herr LANOVE DAVID
Herr CLERINX PAUL

UCM/UNIZO

Herr ISTASSE CHARLES
Herr BAETENS KRIS
Herr VAN ASSCHE DANNY

BOERENBOND/FWA

Herr BOTTERMAN CHRISTIAAN

CSPO/CENM

Frau VAN DEN BUSSCHE ANNE (assoziiertes Mitglied)

Seit 1995 nehmen zwei assoziierte Mitglieder an den Arbeiten des Rates teil.

Sie haben keine entscheidende Stimme.

Ihre Anwesenheit hat unter bestimmten Voraussetzungen als Zielsetzung die Vertretung des Nicht - Gewerbesektors zu sichern.

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Befugnisse
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Das grundlegende Gesetz über die Staatsorgane vom 29. Mai 1952 räumt dem NAR folgende Befugnisse ein:

- die erste und die wichtigste, besteht darin Stellungnahmen oder Vorschläge betreffend den sozialen Bereich gerichtet an die Regierung und/oder das Belgische Parlament abzugeben oder zu unterbreiten;

- die zweite residuale, bezieht sich auf das Erstellen von Stellungnahmen in bezug auf den Zuständigkeitsstreit zwischen den paritätischen Kommissionen.

Seit der Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 hat der NAR ebenfalls die Befugnis Arbeitskollektivverträge abzuschließen entweder für den gesamten Wirtschaftssektor oder für einen dieser Sektoren.

Außerdem, räumen verschiedene Gesetze ihm einen Auftrag in Form von Stellungnahmen oder Vorschlägen vorausgehend vor einer Verabschiedung von Ausführungsverordnungen ein ; dies ist der Fall was das individuelle oder kollektive Arbeitsrecht ( Arbeitsdauer, Arbeitsverträge, Entlohnungsschutz,...) sowie das Sozialversicherungsrecht (Heranziehung zur Sozialversicherung, Rechtsbegriff der Entlohnung der beitragspflichtig ist,...) angeht.

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Arbeitsweise
  
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Der NAR ist auf institutioneller Basis auf drei Ebenen organisiert und zwar der Plenarrat, das Exekutivbüro und die Kommissionen.

Auf Ebene der Logistik, steht ihm ein Sekretariat zur Verfügung.

Plenarrat

Der NAR muß sich wenigstens einmal pro Trimester auf Einladung seines Präsidenten in Form einer Vollversammlung treffen.

Praktisch gesehen, findet diese Vollversammlung am ersten Dienstag eines jeden Monats statt.

Bei dieser Gelegenheit werden die Arbeitskollektivverträge abgeschlossen und die Stellungnahmen und Vorschläge verabschiedet.

Für die Arbeitskollektivverträge, ist wenigstens die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder einer jeden Organisation erforderlich.

Die Stellungnahmen und Vorschläge werden in den meisten Fällen einstimmig angenommen; sollte dieses nicht erreicht werden, werden die auseinandergehenden Positionen zu Protokoll genommen.

Exekutivbüro

Das Exekutivbüro des NAR ist durch den Rat gebildet und ist aus 10 Mitgliedern zusammengesetzt, dem der Präsident, vier Vizepräsidenten sowie der Sekretär und der stellvertretende Sekretär angehören.

Sein Auftrag besteht in:

- der Festlegung der Tagesordnung der Arbeiten des Rates;

- der Vorbereitung der Prüfung der Fragen die auf der Tagesordnung anstehen und der Festlegung des Verfahrens ;

- der Beaufsichtigung der Ausführung der Beschlüsse des Rates;

- dem Unterbreiten der Vorschläge des jährlichen Haushaltes gegenüber dem Rat.

Er versammelt sich jeden zweiten Mittwoch des Monats.

Die vier Vizepräsidenten sind momentan:

Herr R. DE LEEUW (FGTB)
Herr M. LEEMANS (CSC)
Herr P. TIMMERMANS (FEB)
Herr Ch. ISTASSE (UCM)

Kommissionen

Die eigentlichen Arbeiten des NAR finden innerhalb der Kommissionen statt. Ihre Aufträge werden vom Exekutivbüro festgelegt.

Die Mitglieder und Stellvertreter des Rates nehmen an diesen Kommissionen teil und können sich durch Sachverständige beraten lassen.

Die Kommissionen, die allgemein funktionieren, sind folgende; sie tragen eine Nummer und der Buchstabe C steht davor:

- die Kommission der Betriebsräte (C. 10);

- die Kommission der Individuellen Arbeitsbeziehungen (C. 38);

- die Kommission der Kollektiven Arbeitsbeziehungen (C. 44);

- die Kommission der Sozialversicherung (C. 51);

- die Kommission der Internationalen Arbeitsorganisation (C. 76).

Gemäß den Befugnissen des Zentralen Handelsrates, sollten gemeinsame Themen zur Debatte stehen, werden gemischte Kommissionen gebildet, wo die Mitglieder beider Räte und Sachverständige eingeladen werden.

Sekretariat

Das Gesetz vom 29. Mai 1952 teilt dem Rat die notwendige logistische Unterstützung zur Ausführung ihrer Aufträge, welche durch das Sekretariat ausgeführt wird, zu.

Das Sekretariat beschäftigt momentan ungefähr vierzig Beamte, die durch den Rat ernannt worden sind, der Sekretär und der stellvertretende Sekretär sind durch den König ernannt worden.

Dieses Personal hat als Pflichten:

- das praktische Funktionieren der Institution abzusichern;

- die notwendige dokumentarische Stütze für seine Arbeiten zu besorgen.

Das Sekretariat nimmt die Protokolle der Versammlungen auf, stellt die vorzubereitenden Noten auf, verfaßt die Entwürfe der Arbeitskollektivverträge, der Stellungnahmen und Berichte, welche bei der Vollversammlung des Rates vorgelegt werden.Es führt die Übersetzung der Texte in den zwei nationalen Sprachen (französisch und niederländisch) durch. Es kommt für die Amtsstelle des Schreibers, Druckerei und Verwaltung des Personals auf.

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