Herzlich willkommen beim Nationalen Arbeitsrat. 

Unsere Institution möchte Ihnen eine Übersicht bezüglich unserer Zusammensetzung, Befugnisse und Arbeitsweise verschaffen

Der Nationale Arbeitsrat ist traditionsgemäß zusammen mit dem Zentralen Wirtschaftsrat unter dem Namen Haus der belgischen Sozialpartner bekannt.

Er befindet sich im Herzen Brüssels und in der Nähe der europäischen Institutionen.

Der NAR ist durch ein Gesetz vom 29. Mai 1952 eingesetzt worden. Das Gesetz vom 30. Dezember 2009 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen hat die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Rates geändert.

Somit findet er Anschluss an verschiedene Einrichtungen, wovon die ältesten aus dem Ende des 19. Jahrhunderts herrühren, und zwar die Arbeitskommission gegründet 1886, die Räte der Industrie und der Arbeit zusammengestellt 1887, der oberste Arbeitsrat datierend aus dem Jahrgang 1892 und der oberste Rat der Arbeit und Sozialfürsorge etabliert im Jahre 1935.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde den Stellvertretern der Handels-und Sozialwelt eine wichtige Stellung zugeteilt; der Zentrale Wirtschaftsrat wurde im Jahre 1948 eingesetzt, Nachfolger des Paritätischen Allgemeinen Rates bestehend seit Ende 1944, und der Nationale Arbeitsrat im Jahre 1952.

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Zusammensetzung   Retour

Der NAR ist zusammengesetzt aus ordentliche Mitglieder und Stellvertreter.

Den Vorsitz führt Herr Paul WINDEY.

Ordentliche Mitglieder

Der NAR zählt 26 ordentliche Mitglieder und 26 Stellvertreter. Sie werden anhand eines königlichen Erlasses ernannt und dies für eine Dauer von 4 Jahren; die Mandate sind erneuerbar.

Die Sitze sind gleichermaßen zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden verteilt.

Nur die ordentlichen Mitglieder besitzen eine entscheidende Stimme.

Bei den Arbeitnehmerverbänden sind die Sitze folgendermaßen zugeteilt:

Herr DE LEEUW RUDY

Frau  DUROI HILDE

Herr CUE ALVAREZ NICANOR

Frau  DEMELENNE ANNE

Herr MAES JOZEF

Frau  DELMEE MYRIAM

Frau DEBRULLE ANDREE

Herr CALLAERT JAN

Herr WYCKMANS FERDINAND

Herr VAN KEIRSBILCK FELIPE

Herr LEEMANS MARC

Herr VERCAMST JAN

Herr NOEL BERNARD

Bei den Arbeitgeberverbänden sind die Sitze folgendermaßen zugeteilt:

Herr TIMMERMANS PIETER

Herr LANOVE DAVID

Herr JOOS ROBERT

Herr DEMARREE SERGE

Herr VAN DAMME IVO

Herr BUYSSE BART

Herr VERSCHRAEGEN GEERT

Herr DOUTREPONT EMMANUEL

Herr BOTTERMAN CHRISTIAAN

Herr ISTASSE CHARLES

Herr BAETENS KRIS

Herr CABOOTER KOEN

Frau SLANGEN  SYLVIE

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Befugnisse
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Das Gesetz vom 29. Mai 1952 räumt dem NAR folgende Befugnisse ein:

- die erste und wichtigste besteht, darin Stellungnahmen oder Vorschläge betreffend den sozialen Bereich gerichtet an die Regierung und/oder das Belgische Parlament abzugeben oder zu unterbreiten;

- die zweite residuale Befugnis bezieht sich auf das Erstellen von Stellungnahmen in bezug auf den Zuständigkeitsstreit zwischen den paritätischen Kommissionen.

Seit der Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 hat der NAR ebenfalls die Befugnis Arbeitskollektivverträge abzuschließen entweder für den gesamten Wirtschaftssektor oder für einen dieser Sektoren.

Außerdem räumen verschiedene Gesetze ihm einen Auftrag in Form von Stellungnahmen oder Vorschlägen vorausgehend vor einer Verabschiedung von Ausführungsverordnungen ein ; dies ist der Fall was das individuelle oder kollektive Arbeitsrecht ( Arbeitsdauer, Arbeitsverträge, Entlohnungsschutz,...) sowie das Sozialversicherungsrecht (Heranziehung zur Sozialversicherung, Rechtsbegriff der Entlohnung der beitragspflichtige ist, Renten, ...) angeht.

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Arbeitsweise
  
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Der NAR ist auf institutioneller Basis auf drei Ebenen organisiert und zwar der Plenarrat, das Exekutivbüro und die Kommissionen.

Ihm steht auch ein Sekretariat zur Verfügung.

Plenarrat

Der NAR muss sich wenigstens einmal pro Trimester auf Einladung seines Präsidenten in Form einer Vollversammlung treffen.

Praktisch gesehen findet diese Vollversammlung am ersten Dienstag eines jeden Monats statt.

Bei dieser Gelegenheit werden die Arbeitskollektivverträge abgeschlossen und die Stellungnahmen und Vorschläge verabschiedet.

Für die Arbeitskollektivverträge ist wenigstens die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder der Arbeitgeberverbände und der Arbeitnehmerverbände erforderlich. Sie können abgeschlossen werden, wenn die Verbände von wenigstens 90 % der Mitglieder der Arbeitgeberverbände und wenigstens 90 % der Mitglieder der Arbeitnehmerverbände vertreten sind.

Die Stellungnahmen und Vorschläge werden in den meisten Fällen einstimmig angenommen; sollte dieses nicht erreicht werden, werden die auseinandergehenden Positionen zu Protokoll genommen.

Exekutivbüro

Das Exekutivbüro, dem der Präsident, vier Vizepräsidenten sowie der Sekretär und der stellvertretende Sekretär angehören, ist durch den NAR gebildet und ist aus 10 Mitgliedern zusammengesetzt.

Sein Auftrag besteht in:

- der Festlegung der Tagesordnung der Versammlungen des Rates;

- der Vorbereitung der Prüfung der Fragen die auf der Tagesordnung anstehen und der Festlegung des Verfahrens ;

- der Beaufsichtigung der Ausführung der Beschlüsse des Rates;

- dem Unterbreiten der Vorschläge des jährlichen Haushaltes gegenüber dem Rat.

Das Executivbüro versammelt sich jeden zweiten Mittwoch des Monats.

Die vier Vizepräsidenten sind momentan:

Herr DE LEEUW RUDY (FGTB)

Herr LEEMANS MARC (CSC)

Herr TIMMERMANS PIETER (FEB)

Herr ISTASSE CHARLES (UCM)

Kommissionen

Die eigentlichen Arbeiten des NAR finden innerhalb der Kommissionen statt. Ihre Aufträge werden vom Exekutivbüro festgelegt. Die ordentlichen Mitglieder und Stellvertreter des Rates nehmen an diesen Kommissionen teil und können sich durch Sachverständige beraten lassen.

Die Kommissionen, die allgemein funktionieren, sind folgende:

- die Kommission der Betriebsräte (C. 10);

- die Kommission der Individuellen Arbeitsbeziehungen (C. 38);

- die Kommission der Kollektiven Arbeitsbeziehungen (C. 44);

- die Kommission der Sozialversicherung (C. 51);

- die Kommission der Internationalen Arbeitsorganisation (C. 76).

Sollten gemeinsame Themen gemäß den Befugnissen des Zentralen Wirtschaftsrates zur Debatte stehen, werden gemischte Kommissionen gebildet, wozu die Mitglieder beider Räte und Sachverständige eingeladen werden.

Sekretariat

Das Gesetz vom 29. Mai 1952 teilt dem Rat die notwendige logistische Unterstützung zur Ausführung ihrer Aufträge, welche durch das Sekretariat ausgeführt wird, zu.

Das Sekretariat beschäftigt momentan ungefähr vierzig Personen, die durch den Rat ernannt worden sind. Der Sekretär und der stellvertretende Sekretär sind durch den König ernannt worden.

Das Sekretariat hat einen Doppelauftrag:

- das praktische Funktionieren der Institution abzusichern;

- die notwendige dokumentarische Stütze für seine Arbeiten zu besorgen.

Das Sekretariat nimmt die Protokolle der Versammlungen auf, stellt die vorzubereitenden Noten auf, verfasst die Entwürfe der Arbeitskollektivverträge, der Stellungnahmen und Berichte, welche bei der Vollversammlung des Rates vorgelegt werden. Es führt die Übersetzung der Texte in den zwei nationalen Sprachen (französisch und niederländisch) durch. Es kommt für die Amtsstelle des Schreibers, die Druckerei und die Verwaltung des Personals auf.

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